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Mittwoch, 08.09.2010

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Schlagzeilen Organisation

25.08.2010
Neue Telefonnummern in der Stadtverwaltung Langen
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Die Telefondurchwahlrufnummern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Langen ändern sich am 1. September 2010 
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Stadt Langen erneut als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert
Mikrozensus-Haushaltsbefragungen in Langen

Schlagzeilen Bürgerdienste

16.08.2010
Aufhebung der Radwegebenutzungspflichten im Zuge der L 135 und L 118/L 120 in den Ortsdurchfahrten Langen und Debstedt
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Der Landkreis Cuxhaven hat die Benutzungspflicht der Radwege in den Ortsdurchfahrten Langen und Debstedt aufgehoben. Bisher durften die Radfahrer im Zuge der L 135 (Leher Landstraße und Sieverner Straße) und der L 118/ L 120 (Debstedter Straße, Langener Straße, Neuenwalder Straße und Drangstedter Straße) nicht die Straße benutzen. Die Geh- und Radwege durften dabei in beiden Richtungen befahren werden. Infolge einer Änderung des Straßenverkehrsrechtes dürfen solche durchmischten Verkehre nur noch dort angeordnet werden, wo der Radweg innerorts ausreichend breit ist. Dies ist in Langen und Debstedt nicht der Fall. Radfahrer dürfen ab jetzt selbst entscheiden, ob sie die vorhandenen Wege für Fußgänger und Radfahrer benutzen wollen, wobei nur noch in eine Richtung, nämlich die Fahrtrichtung der Straße, gefahren werden darf, oder ob sie lieber die Straße benutzen möchten. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Entflechtung der Verkehre auf zu schmalen Rad- und Fußwegen Unfälle vermeiden hilft.
Die bisherigen gemeinsamen Geh- und Radwege werden als Gehweg mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" aus-geschildert und sind somit auch für den Radverkehr freige-geben. Radfahrer haben dabei auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerver-kehr anzupassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Radfahrer warten. Zudem müssen Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit Fahrrädern Gehwege benutzen.
Die Autofahrer müssen neben dem zukünftigen Radverkehr auf der Straße besonders auf Kinder achten, u.a. weil Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr auch weiterhin Gehwege in beiden Richtungen benutzen dürfen. 




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